Menschliche Ausscheidungen (Urin und Fäkalien), die beispielsweise in mobilen Toiletten separat gesammelt und nicht in die Kanalisation geleitet werden, gelten als Abfall. Dieser muss entweder in einer Abwasserreinigungsanlage oder einer Kehrichtverbrennungsanlage verwertet werden.
Wer einen Dünger aus Humanfäkalien in Verkehr bringen möchte, benötigt eine Bewilligung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW).

Letzte Änderung 01.05.2025